Allgemeine Geschäftsbedingungen
MCF Küchen GmbH
§1 GELTUNG Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und der Filiale MCF Küchen GmbH , Haidingergasse 27/1-3 , 1 030 Wien, FN 545960h g. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der MCF Küchen GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn sie von der Geschäftsführung ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt werden, Nebenabreden jedweder Art sowie Zusagen von Vertretern bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung.
§2 VERTRAGSABSCHLUSS Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Nachträglichem Änderungswunsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Waren, werden generell nicht akzeptiert. Werden vom Kunden Pläne bereitgestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit, sofern diese nicht MCF Küchen GmbH als offenbar unrichtig erkennbar sind. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, wird MCF Küchen GmbH davon binnen angemessener Frist verständigen und an entsprechende Weisung binnen angemessener Frist ersuchen. Bei nicht rechtzeitiger Weisung treffen den Kunden neben den bis dahinangelaufenes Kosten auch die Verzugsfolgen.
§3 ÄNDERUNGSVORBERHALT Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster/Abbildung verkauft. Handelsübliche Abweichungen bezüglich Dekors, Farbe, Oberflächenstruktur und technischer Details stell. keinen Reklamationsgrund dar. Soweit Einrichtungsgegenstände aus Holz gefertigt sind, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Asttücher, Risse, Maserungen und Farbschattierungen im zumutbaren Maß den Wert nicht mindern. Das Nachfärben, Quellen und Schwinden des Werkstoffes Bolz ist ein natürlicher Vorgang und stellt kein. Reklamationsgrund dar.
§4 PLANUNGSSKIZZEN Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werde».
§5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN MCF Küchen GmbH ist berechtigt 50% als Anzahlung zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, Ist das restliche Vertragsentgelt (50%) vor der Lieferung fällig. Bei Banküberweisung wird erst ab Geldeingang in unserem Konto geliefert.
§6 LIEFERUNG, TRANSPORT, ANNAHMEVERZUG, VERTRAGSRÜCKTRITT Die Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag. mindestens jedoch die am Ausliefe tag geltenden und üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Vorbereitung der Anschlussrohre hat der Kunde zu übernehmen. Das Montageteam ist ausschließlich für das Anschließen der Geräte zuständig. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), ist oder tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im Falle der Vertragsaufhebung ist der Kunde verpflichtet, 30% Stornogebühr zu zahlen. Ruft der Kunde auf Abruf bestellte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, pro Woche eine Lagergebühr in der. Höhe von 70,- in Rechnung zu stellen.
§7 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG Bei Mängeln der an den Kunden übergebenen Ware gelten die gesetzlichen Gewährleistung Bestimmungen.
§8 EIGENTUMSVORBEHALT, URHEBERRECHTE Alle Waren werden von Das Kuchen MCF unter Eigentumsvorbehalt sowie verlängertem Eigentumsvorbehalt geliefert. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der damit verbunden. Kosten und Spesen im Eigentum der MCF Küchen GmbH.
§9 RECHTSWAHL GERICHTSSTAND WIEN Für sämtliche gegenartige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zwischen MCF Küchen GmbH und Unternehmern ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist. Ist das nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständige Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, In dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
§10 DATENSCHUTZ, ADRESSÄNDERUNG Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen. seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Plane, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie Immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
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